Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau
Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.
Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).
In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.
Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.
Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.
Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 17.04.2026
Kapitel 62 "Die Priester des Klosters", Verse 1-11
1. Wenn der Abt die Weihe eines Priesters oder Diakons erbitten will, so wähle er aus seinen Mönchen einen aus, der würdig ist den priesterlichen Dienst auszuüben.
2. Der Geweihte aber hüte sich vor Überheblichkeit und Stolz.
3. Er nehme sich nichts heraus und handle nie ohne Auftrag des Abtes. Er wisse ja, dass gerade er sich in der Zucht der Regel zu fügen hat.
4. Das Priesteramt sei ihm kein Anlass, den Gehorsam und die Ordnung der Regel zu vergessen, sondern er schreite mehr und mehr zu Gott.
5. Er nimmt stets den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,
6. außer beim Dienst am Altar oder wenn ihn die Wahl der Gemeinschaft und der Wille des Abtes an einen höheren Platz stellen, weil seine Lebensführung es verdient.
7. Doch wisse er, dass auch er sich an die Ordnung zu halten hat, die für Dekane und Prioren gilt.
8. Nimmt er sich heraus, anders zu handeln, gelte er nicht mehr als Priester, sondern als Aufrührer.
9. Und er ändert sich trotz wiederholter Mahnung nicht, so ziehe man noch den Bischof als Zeugen hinzu.
10. Wenn er sich auch dann nicht bessert und seine Schuld klar zutage liegt, werde er aus dem Kloster gewiesen.
11. doch nur, wenn er so widerspenstig ist, dass er sich nicht unterordnen und der Regel nicht gehorchen will.

