Kloster Nütschau
Benediktusmedaille

Oblaten des Benediktinerklosters Nütschau

Christen, die im Alltag ein Leben im Geist der Regel des hl. Benedikt führen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Oblate/Oblatin einem Kloster des Benediktiner - Ordens anzuschließen.

Von ihnen wird erwartet, dass sie bereit sind, Hörende zu werden, um im täglichen Leben Gottes Wort zu vernehmen und ihm im Gehorsam zu folgen ("Per ducatum evangelii" – Unter der Führung des Evangeliums).

In einem offiziellen kirchlichen Akt binden sich Oblaten an die von ihnen gewählte Klostergemeinschaft. Sie sind vor allem durch das Stundengebet mit dem Kloster verbunden. Jede/r verpflichtet sich zum Mitbeten, je nach dem Maß, das ihr/ihm möglich ist. Vom Kloster erfahren sie Unterstützung durch geistliche Begleitung, regelmäßige Treffen und Rundschreiben.

Dies ist das ehemalige Portal für das Internetarchiv und Forum der Oblaten des Klosters Nütschau. Das Archiv ist diesen Oblaten vorbehalten und befindet sich jetzt auf der Website des Kloster Nütschau (siehe Navigation links). - Aktuell dient diese Webadresse für die automatisierte Verteilung der Tageslesung aus der Regula Benedicti an verschiedene andere Websites.

Wenn Sie sich für ein Leben als Oblate oder das Kloster mit seinem vielfältigen Kursangebot interessieren, folgen Sie bitte den Verweisen im Menü auf der linken Seite.

 

 

Die Tageslesung aus der Regel des heiligen Benedikt für den 05.04.2026

Kapitel 53 "Die Aufnahme der Gäste", Verse 16-24

16. Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen, die Brüder nicht.
17. Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Aufgabe gut geeignet sind.
18. Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt.
19. Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im Kloster gelte der Grundsatz:
20. Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme gehorsam jeden Auftrag.
21. Die Unterkunft für Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.
22. Dort sollen genügend Betten bereit stehen. Das Haus Gottes soll von Weisen auch weise verwaltet werden.
23. Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammen sein oder sprechen.
24. Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung, es sei ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.